AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Soft Facts Checks und digitale Memberships der soft.fact GmbH
§1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle bestehenden und zukünftigen Leistungen von soft.fact. Spätestens im Falle der Inanspruchnahme der Leistungen erklärt ein User* sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden.
* Ein User wird in unseren AGB stellvertretend für alle Menschen verwendet.
2. soft.fact bietet eine B2B Software-as-a-Service-Plattform für Organisations- und Team-Design in den Bereichen Recruiting, Führungs-,Mitarbeitenden-, systemischer Team- und Organisationsentwicklung und auch Change-Management an. Dafür werden zwischenmenschliche Fähigkeiten, auch bekannt als Soft Facts oder Human Skills, durch Software gemessen, berechnet, analysiert, visualisiert, erklärt, nutzbar und trainierbar gemacht.
3. Auf die Leistungen kann entweder (i) als Einzelperson oder (ii) im Auftrag einer Organisation bzw. eines Unternehmens zugegriffen werden. Meldet ein User (i) sich im Namen einer Organisation für die Leistungen von soft.fact an, garantiert dieser (i) die Befugnis, die Organisation zu vertreten (ii) und dass ein User die AGB von soft.fact im Namen der Organisation akzeptiert, sofern die Autorisierung gegeben ist.
4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzenden Bedingungen eines User (i)/ einer Organisation (ii), eines/ einer Vertragspartners*in, erkennt soft.fact nicht an, es sei denn, soft.fact hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Die soft.fact Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn soft.fact in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen eines User(i)/ einer Organisation (ii) die eigenen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
5. Die Geschäftsbedingungen von soft.fact gelten gegenüber natürlichen Personen und Unternehmen im Sinne von § 310 I BGB, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
6. Ein User (i) ist verpflichtet, zur Vertragsdurchführung mit soft.fact ein digitales Profil mit den juristisch relevanten und korrekten Informationen von sich oder der Organisation (ii) und zugehörigen Teams oder Personen in der Plattform von soft.fact anzulegen und ggf. Allen Team-Mitgliedern der relevanten Teams Plattformzugänge zu senden. Einzelpersonen (i) oder die beteiligten Team-Mitglieder können für sich selbst Profile anlegen und den Grad der Detailtiefe für die Datenbasis zu Analysen- und Entwicklungen auf freiwilliger Basis selbst bestimmen.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND/LEISTUNGSUMFANG
Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der unten definierten Laufzeit gewähren wir User (i) und Organisationen (ii) ein begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht auf unsere proprietären und gehosteten Softwareprodukte und die ggf. notwendige Anpassung (zusammen als "Leistung und Dienste" bezeichnet), über einen Webbrowser zuzugreifen und diese zu verwenden. Die Leistung und Dienste dürfen nur für interne geschäftliche Zwecke verwendet werden, sofern dies nicht vertraglich gesondert vereinbart wurde.
1. User(i) und/ oder Organisationen (ii) können bei soft.fact kostenlose und kostenpflichtige Leistungen für beispielsweise.Mitarbeitende, Führungspersonen, Teams, Kandidat*innen und Organisationen inForm von SoftFacts Check, Membership zur Nutzung der Plattform. Einzelheiten des jeweiligen SoftFacts Check, der Membership oder der Lizenzen werden in gesonderten Soft Facts Check-, Membership- oderLizenzverträgen zwischen User (i)/ Organisation (ii) und soft.fact geregelt.
2. Eine Membership gilt pro Person. Diese Konditionen können dem aktuellen Preismodell entnommen werden, welches dem User (i)/ der Organisation (ii) in digitaler Form unter (softfact.works/preise) zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich durchgeführte Leistungen, die über die Membership oder Lizenz der Software-as-a-Service-Plattform hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Diese wird jeweils zum Ersten des Monats für den folgenden Monat fällig. Die Preise der Leistungen und Dienste bestimmen sich nach dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses. soft.fact ist berechtigt, die Preislisten jederzeit zu ändern. § 3 gilt entsprechend.
3. Im kostenlosen Account von soft.fact ist es User (i) und Organisation (ii) möglich, die individuelle Persönlichkeit sowie deren Inhalte, wie beispielsweise Reflexionshinweise und Handlungsempfehlungen basierend auf der Diagnostik der Persönlichkeit zu erhalten. Zusätzlich kann das 360° Persönlichkeits-Feedback genutzt werden. Ergänzend ist es im kostenlosen Account möglich das eigene User- (i) und Organisations- (ii) Profil zu pflegen. Welche Angaben ein User (i) macht, obliegt dem User (i). Die gemachten Angaben sind stets aktuell zu halten und regelmäßig (mindestens alle zwei Monate) zu prüfen.
4. In der kostenpflichtigen Membership, „Ambassador“, können User (i) und Organisation (ii) noch weitere Soft Facts wie beispielsweise soziologische Teamrollenneigungen, Werte, Arbeitsweise, Kommunikation, Motive und weitere Human Skills analysieren und entwickeln. Auch liefert soft.fact zu diesen Inhalte wie beispielsweise Reflexionshinweise oder Handlungsempfehlungen. Ebenfalls ist es User (i) und Organisation (ii) in der kostenpflichtigen Membership möglich, das um weitere Soft Facts erweiterte 360° Feedback zu nutzen.
4.1 Ebenfalls ist es in der kostenpflichtigen Membership, „Ambassador“, möglich, dass User (i) und Organisationen (ii) mit weiteren Soft Facts den Zustand eines Teams beispielsweise anhand: Persönlichkeit, Werte, soziologische Teamrollenneigungen, und weiteren Soft Facts zu erfassen. Dabei werden weiterführende Inhalte für Teams wie beispielsweise Reflexionshinweise und Handlungsempfehlungen ausgegeben. Der Zustand eines Teams ist jedoch erst erfassbar, wenn alle Mitglieder eines bei soft.fact erstellten Teams die für die Analyse notwendigen Angaben in den dafür vorgesehenen Fragebögen getätigt und der Analyse zugestimmt haben. Welche Angaben die User (i) tätigen sowie die Zustimmung zur Analyse, obliegt ihnen frei selbst.
4.2 In der kostenpflichtigen Membership, „Ambassador“ ist die Entwicklung von Mitarbeitenden und Teams möglich sowie die Erfassung des Entwicklungsprozess. User (i) und Organisationen (ii) können dabei anhand von Soft Facts Analysen einen Entwicklungsprozess, auch Blended Learning Journey genannt, starten. In eigenständigen sowie gruppen Intervention-Sessions können User (i) mit Inhalten interagieren und Ihre Fortschritte dokumentieren. Der Effekt der Entwicklung auf User (i) in individuellen oder Gruppen-Konstellationen, sowie der Effekt auf von soft.fact für User (i) und Organisationen (ii) definierte Business KPIs kann von User (i) und Organisation (ii) fortlaufend gemessen werden. Welche Angaben die User (i) tätigen sowie die Zustimmung zur Entwicklung, obliegt ihnen frei selbst.
4.3 Inder Kandidat*innen-Analyse können User (i) und Organisationen (ii) externe/interne Kandidat*innen zu einer Analyse basierend auf Soft Facts einladen. Ob ein*e Kandidat*in die Einladung annimmt und welche Angaben diese*r vornimmt, obliegt der/ dem Kandidat*in selbst.
4.4 Im kostenpflichtigen Produkt „Soft Facts Check“, können User (i) und Organisation (ii) weitere Soft Facts wie beispielsweise soziologische Rollenneigungen, Werte, Arbeitsweisen, Motive und weitere Human Skills einmalig analysieren.
5. soft.fact behält sich das Recht vor, die Leistung und Dienste jederzeit einzustellen, sollten Zahlungen nicht fristgerecht eingehen. Gegenstand des Auftrages ist ausschließlich die vereinbarte Leistung oder Dienst, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen von soft.fact sind erbracht, wenn Analysen und Auswertungen durchgeführt sowie die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen für den User (i) oder die Organisation (ii) zur weiteren Verwendung erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Handlungsempfehlungen umgesetzt werden.
6. User (i) und Organisationen (ii) sind nicht berechtigt, Werke, die mit der Dienstleistung im Zusammenhang stehen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu ändern, zu modifizieren oder solche Werke zu schaffen; die Dienstleistung zu vermieten, zu leasen, zu vertreiben, weiterzuverkaufen oder die Dienstleistung zum Zwecke des Wettbewerbs mit uns zu verwenden (oder zu diesem Zweck einen Vertrag mit einer dritten Partei zu schließen); die Logos, Markenzeichen, Patent- oder Urheberrechtsvermerke, Vertraulichkeits- oder Eigentumshinweise oder sonstigen Hinweise oder Kennzeichnungen, die sich auf oder in der Dienstleistung befinden, zu entfernen oder zu verändern. User (i) und Organisation (ii) verpflichten sich, die Leistung und Dienste in Übereinstimmung mit allen anwendbaren lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen zu verwenden.
8. Es ist nicht gestattet, Dritte zu ermächtigen, aufzufordern oder zu ermutigen, (i), die Leistung und Dienste zu nutzen, um Inhalte, die rechtswidrig, diffamierend, belästigend, missbräuchlich, betrügerisch oder obszön sind, Viren enthalten oder anderweitig gemäß unserer Festlegungen anstößig sind, hochzuladen, zu übertragen oder anderweitig zu verbreiten; (ii) einen Teil der Dienstleistung ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung weiterzuverkaufen, zu vervielfältigen, zu reproduzieren oder anderweitig zu verwerten; oder (iii) Hilfsmittel wie z. B. einen Roboter, einen Spider oder ein anderes automatisiertes Gerät oder einen manuellen Prozess zu verwenden, um Inhalte aus der Dienstleistung zu überwachen oder zu kopieren.
9. Test-, Trial-Zugänge und Beta-Versionen: Wenn User (i) oder Organisationen (ii) Zugang zu den Leistungen und Dienste oder zu den Funktionen des Dienstes auf kostenloser oder Test-Basis oder als Alpha-, Beta- oder Early-Access-Angebot ("Trials und Betas") erhält, ist die Nutzung nur für die interne Evaluierung ein User (i) oder Organisation (ii) während des von soft.fact festgelegten Zeitraums (oder, falls nicht festgelegt, 30 Tage) gestattet. Trials und Betas sind optional und jede Partei kann Trials und Betas jederzeit aus beliebigen Gründen beenden. Test- und Betaversionen können nicht funktionsfähig oder unvollständig sein oder Funktionen enthalten, die soft.fact niemals freigeben darf oder wird, und ihre Funktionen und Leistungsinformationen sind vertrauliche Informationen von soft.fact. Ungeachtet sonstiger Bestimmungen in dieser Vereinbarung stellt soft.fact Testversionen und Betas "wie gesehen" zur Verfügung, ohne jegliche Garantie, Entschädigung oder Support-Leistungen, und die Haftung seitens soft.fact für Testversionen und Betas übersteigt 40€ nicht.
10. Die Pflichten aus § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 und S. 2 BGB finden keine Anwendung.
§ 3 LEISTUNGSÄNDERUNGEN
1. soft.fact ist berechtigt, diese AGB einschließlich aller Leistungen in der Software-as-a-Service-Plattform und dazugehörigen proprietärer Systeme, Dienste, Preise, Memberships, Lizenzen, Abrufe und Anlagen jederzeit zu ändern. Alle Erneuerungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Erneuerung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verkündung aller Erneuerungen erfolgt per E-Mail oder über die Software-as-a-Service-Plattform an alle User (i) und Organisationen (i). Ein User (i)/ die Organisation (ii), kann die aktuelle Version der AGB unter https://softfact.works/agb abrufen.
1.1. Widerspricht ein User (i) oder die Organisation (ii) diesen Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Änderungen, werden diese wirksamer Vertragsbestandteil.
1.2 Widerspricht ein User (i)/ die Organisation (ii) kann soft.fact innerhalb von 14 Tagen den bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt soft.fact den Vertrag nicht, besteht dieser zu den alten Bedingungen fort. Die Form der Kündigung bleibt soft.fact dabei vorbehalten.
2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags zwischen User (i)/ Organisation (ii) und soft.fact bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
3. soft.fact ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen eines User (i) auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt soft.fact binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt ein User (i) nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
§ 4 SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ
1. soft.fact verpflichtet sich von den Usern, mitgeteilte Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen erteilter Suchaufträge und interner Auswertungen zu verwenden. Allgemeine Angaben eines User (i) werden von soft.fact zu internen statistischen Zwecken ausgewertet, um den Vertragszweck zu erfüllen und die Software zu verbessern. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung (https://softfact.works/datenschutz). Ein User (i)/ die Organisation (ii), ist verpflichtet, die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihr vorgestellten Kandidaten vertraulich zu behandeln. Um den Persönlichkeitsschutz der Kandidat*innen zu gewährleisten, dürfen Referenzauskünfte nur nach ausdrücklicher Genehmigung oder Rücksprache mit soft.fact erfolgen. Von soft.fact mitgeteilte Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern nicht gesetzlich oder vertraglich etwas Abweichendes bestimmt ist, sind diese spätestens zwölf Monate nach Erhalt von dem User oder der Organisation zu vernichten sowie von sämtlichen Datenträgern zu löschen.
2. soft.fact ist verpflichtet, auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung über alle – eines User (i)- und einer Organisations (ii) – bezogenen Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Users darf soft.fact sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogene Berichte oder Empfehlungen. soft.fact ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Dies gilt insbesondere für angebotene Leistungen im Recruiting wie beispielsweise Kandidat*innen-Analysen oder -Matching.
§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER USER (i) UND ORGANISATIONEN (ii)
1. Ein User (i)/ die Organisation (ii), ist verpflichtet, soft.fact und von soft.fact eingesetzte Dritte wie beispielsweise Freiberufler*innen, externe/ interne Bewerbende oder Mitarbeitende und Andere bei der Leistungsdurchführung nach Kräften zu unterstützen und in ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Leistung-, Dienst- und Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
2. Hierzu gehört insbesondere, dem/ der eingesetzten Dritten und soft.fact für die Dauer der Leistung eine*n verantwortliche*n Ansprechpartner*in zu benennen und vorzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Wechsel/ Austausch von Personen in berechneten Team-/ Gruppenkonstellationen oder Kanidat*innen-Analyen die Ergebnis- und Passgenauigkeit des soft.fact Matchings beeinflussen oder entfallen lassen kann.
3. Insbesondere haben User (i) Organisationen (ii) die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Leistungen und Dienste von soft.fact sachgerecht zu nutzen.
4. Zugriffsmöglichkeiten zu den angebotenen Leistungen müssen der Sorgfaltspflicht entsprechend benutzt werden. Insbesondere hat ein User (i) und Organisation (ii) dabei auch Missbrauch durch interne oder Dritte und behördliche Auflagen zu beachten. Eine Nutzung durch Dritte ist nur gestattet, soweit dies individualvertraglich festgelegt wurde.
5. Mängel sind soft.fact umgehend anzuzeigen, um eine rasche Feststellung und Beseitigung seitens soft.fact zu ermöglichen.
6. Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des § 5 berechtigen soft.fact zur sofortigen fristlosen Kündigung.
§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Zahlungszyklus: Die im Bereich Membership hinterlegte Zahlungsmethode wird mit dem Membership-Beitrag für die Leistungen und Dienste von soft.fact belastet. Die Belastung erfolgt zu dem im Bereich Membership angegebenen Zahlungsdatum. Die Länge des Abrechnungszeitraums hängt von der Wahl des jeweiligen Produkts oder Abrechnungszeitraums, den ein User (i) eine Organisation (ii) bei soft.fact gewählt hat, ab. Dies kann einmalig, monatlich, sechsmonatlich oder zwölfmonatlich/ jährlich sein. soft.fact belastet die Zahlungsmethode zu Beginn eines Abrechnungszeitraums. Die Höhe des Abrechnungsbetrags, Membership-Beitrag, hängt von der Art des gewählten Produkts, wie Soft Facts Check, Art der Membership und/ oder Anzahl von Memberships, ab. In manchen Fällen kann sich das Zahlungsdatum ändern, zum Beispiel wenn der Membership-Beitrag mit der hinterlegten Zahlungsmethode nicht erfolgreich ausgeglichen werden konnte. Wenn der Membership-Abrechnungszeitraum sich durch ein Upgrade oder Downgrade ändert oder wenn das bezahlte Produkt wie Soft Facts Check oder Membership an einem Tag begann, der nicht in einem bestimmten Monat enthalten ist. Ein User (i) oder eine Organisation (ii) kann auf https://softfact.works sich anmelden, um im Bereich Membership die Abrechnungsdetails, wie Zahlungsmethode oder das nächste Zahlungsdatum, einsehen zu können. Wenn ein User (i) oder eine Organisation (ii) bei softfact.work über ein Konto eines Drittanbieter als Zahlungsmethode angemeldet hat, findet ein User (i) oder eine Organisation (ii) die Rechnungsinformationen seitens soft.fact zu Soft Facts Check oder Membership, indem das Konto bei dem betreffenden Drittanbieter besucht wird.
2. Zahlungsmethoden: Um die zahlungspflichtigen Leistungen von soft.fact nutzen zu können, kann ein User (i) oder eine Organisation (ii) eine oder mehrere Zahlungsmethoden im Membership-Bereich eines softfact.works Accounts hinterlegen. Ein User (i) oder eine Organisation (ii) ermächtigt soft.fact, jede mit dem Account verbundene Zahlungsmethode zu belasten, falls die primäre Zahlungsmethode abgelehnt wird oder uns eine der Zahlungsmethoden für den Ausgleich eines Membership-Beitrags nicht mehr zur Verfügung steht. Ein User (i) oder eine Organisation (ii) ist und bleibt für alle offenen, nicht ausgeglichenen Beträge verantwortlich. Wenn eine Zahlung aufgrund von Verfall, unzureichender Deckung oder aus anderen Gründen nicht erfolgreich abgewickelt wird und ein User (i) oder eine Organisation (ii) den soft.fact Account nicht kündigt oder gekündigt hat, kann soft.fact den Zugriff auf die Leistungen und Dienste von soft.fact für User (i) und/ oder Organisationen (ii) aussetzen, bis soft.fact eine gültige Zahlungsmethode erfolgreich belastet hat oder die offenen Beträge per Überweisung ausgeglichen wurden. Bei einigen Zahlungsmethoden kann der Emittent einem User (i) oder einer Organisation (ii) bestimmte Gebühren in Rechnung stellen, zum Beispiel Gebühren für ausländische Transaktionen oder andere Gebühren im Zusammenhang mit der Verwendung einer Zahlungsmethode. Örtliche Steuergebühren können je nach der verwendeten Zahlungsmethode variieren. Ein User (i) oder eine Organisation (ii) muss sich eigenverantwortlich bei dem Anbieter einer Zahlungsmethode nach den Einzelheiten informieren.
3. Aktualisierung der Zahlungsmethode(n): Ein User (i) oder eine Organisation (ii) kann die Zahlungsmethoden im Membership-Bereich eines Accounts aktualisieren. soft.fact kann die Zahlungsmethoden auch anhand der von den Zahlungsdienstleistern bereitgestellten Informationen aktualisieren. Nach einer Aktualisierung ermächtigt ein User (i) oder eine Organisation (ii) soft.fact, die entsprechende(n) Zahlungsmethode(n) weiterhin zu belasten.
4. Enterprise Pakete sind Leistungen und Dienste, die soft.fact auch auf Rechnung mit Anzahlung oder Vorkasse anbietet. Die Zahlungsbedingungen entnimmt ein User (i) oder eine Organisation (ii) dem vorliegenden Angebot und/ oder Rechnung.
5. Erinnerungen und Mahnungen: Sollte soft.fact die Zahlung für Membership-Beiträge nicht einziehen können, wird soft.fact dies weiterhin bei der hinterlegten Zahlungsmethode versuchen. Zusätzlich wird soft.fact einen User (i) oder eine Organisation (ii) per E-Mail und im Notification-Bereich der Plattform daran erinnern, die Zahlungsmethode/n zu aktualisieren. Kommt ein User (i) oder eine Organisation (ii) einer ersten Aufforderung nicht innerhalb von 21 Tagen nach, erhält ein User (i) oder eine Organisation (ii) nach 37 Tagen eine erstmalige Mahnung mit einem Aufschlag von 2.5% des aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Nach 67 Tagen die letzte und zweite Mahnung mit einem Aufschlag von 5% des aktuellen Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank.
6. Rückerstattungen: Rückerstattungen von Zahlungen von User (i) und Organisationen (ii) sind aufgrund der sofortigen und/ oder der individuellen Leistung für User (i) und Organisationen (ii) seitens soft.fact ausgeschlossen. Dies gilt für alle Produkte wie Soft Facts Checks oder Memberships. Im Falle einer außerordentlichen Rückerstattung erstattet soft.fact den Betrag der getätigten Zahlung abzüglich von Gebühren und/ oder Aufwendungen für Dritte von Zahlungen und/ oder Transaktionen der eingesetzten Zahlungsanbieter.
§ 7 KÜNDIGUNG UND WECHSEL DES LEISTUNGSPAKETS
1. Ein User (i)/ die Organisation (i) kann die Leistung der Membership jederzeit über die Plattform kündigen. Ein User (i)/ die Organisation (ii), muss sich in das Konto der Plattform einloggen und den Kündigungsprozess über den Membership Bereich im Menü beginnen. Eine Bestätigung der erfolgreichen Kündigung mit Enddatum des Abrechnungszeitraums wird per E-Mail an den User (i)/ die Organisation (ii) gesendet. Eine Kündigung erfolgt zum Monatsende eines aktiven Abrechnungszeitraums. Die Kündigungsfrist eines Abrechnungszeitraums beträgt zwei Monate.
1.1 Die monatliche Membership muss vor Ende eines Monats eines aktiven Abrechnungszeitraums gekündigt werden, um eine automatische Verlängerung des Abrechnungszeitraums um einen weiteren Monat zu vermeiden. Wird die Kündigung nicht ausgesprochen, verlängert sich die einmonatige Membership um einen weiteren Abrechnungszeitraum von einem Monat. Mit eingegangener Kündigung vor Ende eines Monats endet der Abrechnungszeitraum unter Einhaltung der Kündigungsfrist nach zwei weiteren Monaten.
1.2 Die sechsmonatige Membership muss zwei Monate vor Ende eines aktiven Abrechnungszeitraum gekündigt werden, um eine automatische Verlängerung eines weiteren Abrechnungszeitraums von sechs Monaten zu vermeiden. Wird die Kündigung nicht ausgesprochen, verlängert sich die sechsmonatige Membership um einen weiteren Abrechnungszeitraum von sechs Monaten. Kündigt ein User (i) eine Organisation (ii) innerhalb der letzten zwei Monate eines aktiven Abrechnungszeitraums, verlängert sich der Abrechnungszeitraum mit Ende des aktiven Abrechnungszeitraums um weitere sechs Monate und endet nach diesen. Die sechsmonatige Membership kann ein User (i)/ eine Organisation (ii) einmalig innerhalb des aktiven Abrechnungszeitraums vor Ende eines Monats für den Folgemonat pausieren. Der Abrechnungszeitraum verlängert sich dadurch um den pausierten Monat und läuft nach dem pausierten Monat mit der Restlaufzeit weiter. Die Kündigungsfrist bleibt davon unberührt.
1.3 Die zwölfmonatige Membership, auch Jahres-Membership, muss zwei Monate vor Ende eines aktiven Abrechnungszeitraum gekündigt werden, um eine automatische Verlängerung eines weiteren Abrechnungszeitraums von zwölf Monaten zu vermeiden. Wird die Kündigung nicht ausgesprochen, verlängert sich die zwölfmonatige Membership um einen weiteren Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten. Kündigt ein User (i) eine Organisation (ii) innerhalb der letzten zwei Monate eines aktiven Abrechnungszeitraums, verlängert sich der Abrechnungszeitraum mit Ende des aktiven Abrechnungszeitraums um weitere zwölf Monate und endet nach diesen. Die zwölfmonatige Membership kann ein User (i)/ eine Organisation (ii) zweimalig innerhalb des aktiven Abrechnungszeitraums für einen Folgemonat pausieren. Damit ergeben sich maximal zwei Pausenmonate für einen Abrechnungszeitraum. Der Abrechnungszeitraum verlängert sich dadurch um die pausierten Monate und läuft nach einem pausierten Monat mit der Restlaufzeit weiter. Die Kündigungsfrist bleibt davon unberührt.
2. Membership-Pausieren: Zum pausieren des Abrechnungszeitraums ist ein User (i) oder die Organisation (ii) berechtigt, der oder die für die Bezahlung des Abrechnungszeitraums eines Users (i) oder einer Gruppe von Usern (i) oder Organisation (ii) verantwortlich ist. Eine Pausierung der aktiven Membership kann über den Membership-Bereich in Deinem soft.fact Konto erfolgen. Eine Pausierung kann jederzeit bis zum Ende eines Monats für den Folgemonat erfolgen. In der Membership-Pause sind alle Funktionalitäten der jeweiligen Membership für User (i) oder eine Organisation (ii) inaktiv und können damit nicht genutzt werden. Dir wird das Start- und Enddatum einer Membership-Pause angezeigt. Mit Ende der Membership-Pause läuft die Membership mit der Restlaufzeit weiter.
3. Membership-Upgrade: Ein User (i) oder eine Organisation (ii) kann die einmonatige Membership vor Ende eines Monats auf eine sechsmonatige oder zwölfmonatige Membership upgraden. Mit Beginn des nächsten Monats wird der Abrechnungszeitraum, sowie Kündigungsregularien aus § 7 1.2 oder 1.3 und die damit verbundenen Leistungsbedingungen und Vertragsbestand aus § 2 gültig. Ein User (i) oder eine Organisation (ii) kann innerhalb eines aktiven Abrechnungszeitraum die sechsmonatige Membership vor Ende eines Monats auf eine zwölfmonatige Membership upgraden. Mit Beginn des nächsten Monats wird der Abrechnungszeitraum sowie Kündigungsregularien aus § 7 1.3 und die damit verbundenen Leistungsbedingungen und Vertragsbestand aus § 2 gültig.
4. User (i)/ Organisation (ii) haben nach Ende eines Abrechnungszeitraums einer gekündigten soft.fact White-Label-Solution keinen Zugang mehr zu Analysen, Auswertungen, Maßnahmen und Inhalten der jeweiligen soft.fact White-Label-Solution. soft.fact archiviert die Analysen, Auswertungen, Maßnahmen und Inhalte der jeweiligen soft.fact White-Label-Solution.
5. Die Erstattung von Gebühren für einen Abrechnungszeitraum, wenn eine Leistung, eine Membership oder eine Lizenz vorzeitig gekündigt wird, ist ausgeschlossen und werden in voller Höhe bis zum Ende eines Abrechnungszeitraums erhoben.
6. Mit Ende eines gekündigten einmonatigen, sechsmonatigen oder zwölfmonatigen Abrechnungszeitraums stehen die kostenpflichtigen Leistungsbedingungen § 2 der jeweiligen Membership dem User (i) der Organisation (ii) nicht mehr zur Verfügung. User (i)/ Organisation (ii) erhalten automatisch Zugang zu den kostenlosen Leistungsbedingungen § 2.
§ 8 GEWÄHRLEISTUNG UND ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
1. soft.fact führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse eines User (i)/ einer Organisation (ii) bezogen durch.
2. Von Dritten bzw. von User (i) gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. soft.fact leistet insbesondere keine Gewähr für von User (i) gemachte oder überprüfte Angaben oder geschaffenen Inhalten. Die aus Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
3. soft.fact leistet Gewähr für den Einsatz ausgebildeter und mit den nötigen Fachkenntnissen versehener Mitarbeitenden sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Ausführung von Arbeiten.
4. Ein User (i)/ die Organisation erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen (Webseite, Software, Algorithmus, Support) technisch nicht zu realisieren ist. soft.fact ist jedoch bemüht, alle Leistungen möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich soft.facts stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Dienstes auf der Website führen. Sofern bestimmte Leistungen von Usern (i), einer Organisation (ii) selbst bzw. auf Wunsch ein User (i)/ der Organisation (ii) nicht mehr von soft.fact gehostet werden, übernimmt soft.fact keine Garantie für die Verfügbarkeit.
5. Setzt soft.fact eine*n Dritte für eine Leistung oder einen Dienst von soft.fact ein, gewährt soft.fact die nötigen Fachkenntnisse für den Umgang mit den Leistungen von soft.fact.
6. Für die Bestellung und Nutzung einer Membership benötigt der Kunde eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine leistungsstarke Internetverbindung.
7. Verbindungsentgelte für Internet sowie etwaige weitere Kosten, die durch den Abschluss eines Mobilfunkvertrages entstehen, sind vom Kunden zu tragen und nicht Bestandteil einer Membership. Die Leistungen von soft.fact sind für User (i)/ Organisationen (ii) über die Website softfact.works und die Plattform my.softfacts.work abrufbar und nutzbar.
8. Die digitale Mitgliedschaft umfasst den Zugriff auf die Plattform von soft.fact unter my.softfacts.work über PC/Mac/Notebook, Smartphones und Tablets.
§ 9 HAFTUNG soft.fact
1. soft.fact haftet den Usern (i) oder Organisationen (ii), gleichgültig aus welchem Rechtsgrund für die von ihr (soft.fact) bzw. ihren Mitarbeitenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf den Wert der Jahres-Membership pro User (i) maximal 50.000,– EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadenrisikos ist soft.fact verpflichtet, den Usern (i) der Organisation (ii) eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei soft.fact ihre Vergütung entsprechend anpassen kann.
2. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wie beispielsweise von soft.fact eingesetzte Dritte.
3. soft.fact haftet nicht für Schäden, die sich aus späteren Vertragsbeziehungen eines User (i) und Organisationen (ii) und eingesetzten Dritte untereinander ergeben.
4. Ein User (i)/ die Organisation (ii)/ Dritte*r, versichert, dass er/ sie Inhaber aller Rechte und der von ihm/ ihr eingebrachten Daten, Inhalte und Materialien ist. Weiterhin versichert er/ sie, dass er/ sie zur Übertragung aller Rechte befugt ist, welche notwendig für Vertragsschluss oder Erbringung der Leistung seitens soft.fact sind. Sofern User (i)/ Organisationen (ii) weitere externe/ interne Bewerbende, Mitarbeitende oder andere Dritte mit in die Plattform einbringen, verpflichtet sich ein User (i)/ die Organisation (ii), Sorge dafür zu tragen, dass auch diese mitgebrachten Teilnehmenden alle notwendigen Einwilligungen abgegeben haben.
5. Die User (i)/ Organisationen (ii) haften für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche, welche aus der rechtswidrigen Inanspruchnahme der Leistungen von soft.fact entstehen.
6. Eine eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Körperschäden bleibt unberührt. Vertragliche Schadensersatzansprüche eines User (i)/ Organisationen (ii) gegen soft.fact verjähren in zwei Jahren ab Entstehung.
§ 10 ANNAHMEVERZUG, UNTERLASSENE MITWIRKUNG
Kommt ein User (i)/ die Organisation (ii) mit der Annahme der Leistung oder Dienste in Verzug oder unterlässt er/sie eine ihm/ ihr obliegende Mitwirkung trotz Erinnerung, Mahnung und Fristsetzung, so ist soft.fact zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat soft.fact Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen. soft.fact hat das Recht, den entstandenen Schaden bzw. den Mehraufwand mit Nachweispflicht in Rechnung zu stellen.
§ 11 SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS: URHEBERRECHT
1. Ein User (i)/ die Organisation (ii) steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags gefertigten Messinstrumente, Berechnungen, Analysen, Auswertungen, Maßnahmen, Inhalte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen und Aufstellungen nur für eigene Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Leistungen für mit den Usern verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2. Soweit Messinstrumente, Berechnungen, Analysen, Maßnahmen und Auswertungsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt soft.fact Urheber. Ein User (i)/ die Organisation (ii) erhält in diesen Fällen nur das durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich auf den Zugang der Plattform, das Membership, der Lizenz beschränkte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen und Inhalten.
§ 12 TREUEPFLICHT UND HAFTUNG DER USER (i) UND ORGANISATIONEN (ii)
1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
2. Die Parteien sind verpflichtet, datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland Rechnung zu tragen.
3. Ein User (i)/ die Organisation (ii) haftet für alle Schäden, die soft.fact und ihren Mitarbeitenden oder Kund*innen oder sonstigen Vertragspartner*innen durch ihn, ihre oder seine, ihre Mitarbeitenden und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm/ ihr oder in seinem/ ihrem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.
4. Ein User (i)/ die Organisation (ii) haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von soft.fact und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von soft.fact entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den User, die Organisation selbst oder dessen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.
§ 13 HÖHERE GEWALT
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei die Erfüllung ihrer Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Dies gilt auch für den Einsatz von Dritten im Auftrag von soft.fact. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 14 WERBUNG
Wenn ein User (i)/ die Organisation (ii) die Leistung von soft.fact nutzen oder abonnieren, erklärt ein User (i)/ die Organisation (ii) sich damit einverstanden, dass soft.fact die Tatsache der Nutzung oder das Kundenverhältnis offenlegen darf. Solange die vorliegenden AGB gültig sind, gewährt ein User (i)/ die Organisation (ii) soft.fact, das Recht, in Vertriebs- und Marketingmaßnahmen und in damit verbundenen Materialien und Datenträgern und in allen Versionen der Website von soft.fact auf den Namen der Organisation (ii)/ ein User (i) sowie deren Logo zu verweisen, bis die Nutzung der Leistung von soft.fact eingestellt und der Nutzung von Logo und Name widersprochen wird.
§ 15 ZURÜCKBEHALTUNGS-, AUFBEWAHRUNGSRECHTE
1. Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat soft.fact an den ihr überlassenen Informationen/ Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn durch die Zurückbehaltung des Users ein unverhältnismäßig hoher, bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zu rechtfertigender Schaden zugefügt würde.
2. Nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat soft.fact alle Unterlagen herauszugeben, ein User (i)/ die Organisation (ii) oder ein*e Dritte*r ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern ein User (i)/ die Organisation (ii) die Originale erhalten hat.
3. Die Pflicht von soft.fact zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre bei gemäß Abs. 1 zurückbehaltenen Informationen, Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 16 SONSTIGES
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen eines User (i)/ der Organisation (ii).
2. Rechte aus Vertragsverhältnissen mit soft.fact dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens soft.fact abgetreten werden.
3. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und der Angebote von soft.fact bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
4. Ergänzend gilt ebenfalls das deutsche Urheber- und Datenschutzrecht.
5. Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Angebote, der Leistungen soft.facts ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung von Beginn ihrer Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Soweit die Unwirksamkeit einer Regelung auf einem Maß, einer Leistung oder Zeit beruht, gilt das rechtlich zulässige Maß als vereinbart. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
6. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von soft.fact, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.
Stand: August 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen für White-Label-Solutions der soft.fact GmbH
§1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die soft.fact White-Label-Solutions der soft.fact GmbH ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der soft.fact GmbH.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von soft.fact gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzenden Bedingungen von User (i)/ Organisationen (ii)/ Vertragspartner*in (nachfolgend nur noch „Kund*in“), erkennt soft.fact nicht an.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND/LEISTUNGSUMFANG
Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der unten definierten Laufzeit gewähren wir Kund*innen ein begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht auf unsere proprietären und gehosteten Softwareprodukte und die ggf. notwendige Anpassung (zusammen als "Leistung und Dienste" bezeichnet), über einen Webbrowser zuzugreifen und diese zu verwenden. Die Leistung und Dienste dürfen nur für interne geschäftliche Zwecke verwendet werden, sofern dies nicht vertraglich gesondert vereinbart wurde.
1. White-Label-Solution: Eine soft.fact White-Label-Solution beinhaltet den Leistungsumfang der soft.fact B2B Software-as-a-Service-Plattform sowie wie vertraglich gesonderte vereinbarte Anpassungen wie beispielsweise Branding, Farbgebung oder User (i) -Flows. Die von soft.fact angebotene White-Label-Solution der Software-as-a-Service-Plattform ist für Kund*innen nur als zwölfmonatige Lizenz verfügbar. Innerhalb der soft.fact While-Label-Solution sind die gängigen soft.fact Memberships zu den ausgewiesenen Preisen für User (i) und Organisationen (ii) für Kund*innen verfügbar, sofern von soft.fact und dem/ der Kund*in nicht anders in einem vertraglichen Service-Level-Agreement festgelegt. Das Aufsetzen der soft.fact White-Label-Solution sowie Wartungsarbeiten, auch Maintenance genannt, Support und sowie vertraglich gesonderte vereinbarte Anpassungen, sind nicht Teil der zwölfmonatigen Lizenz. Diese sind dem individuellen vertraglichen Leistungsangebot von soft.fact gegenüber dem/ der Kund*in zu entnehmen.
§ 3 LEISTUNGSÄNDERUNGEN
1. soft.fact ist berechtigt, diese AGB einschließlich aller Leistungen in der soft.fact White-Label-Solution und der darin enthaltenen Software-as-a-Service-Plattform und dazugehörigen proprietärer Systeme, Dienste, Preise, Memberships, Lizenzen, Abrufe und Anlagen jederzeit zu ändern. Alle Erneuerungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Erneuerung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verkündung aller Erneuerungen erfolgt per E-Mail oder über die Software-as-a-Service-Plattform an alle User (i) und Organisationen (i). Ein User (i)/ die Organisation (ii), kann die aktuelle Version der AGB unter https://softfact.works/agb abrufen.
§ 4 SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ
1. soft.fact verpflichtet sich von den/ der Kund*in mitgeteilte Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen vertraulich zu behandeln. Allgemeine Angaben eines/ einer Kund*in werden von soft.fact zu internen statistischen Zwecken ausgewertet, um den Vertragszweck zu erfüllen und die Software zu verbessern. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung (https://softfact.works/datenschutz). Von soft.fact mitgeteilte Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern nicht gesetzlich oder vertraglich etwas Abweichendes bestimmt ist, sind diese spätestens zwölf Monate nach Erhalt von dem User oder der Organisation zu vernichten sowie von sämtlichen Datenträgern zu löschen.
§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER/ DES KUND*IN
1. Ein/e Kund*in, ist verpflichtet, soft.fact und von soft.fact eingesetzte Dritte oder Mitarbeitende und Andere bei der Leistungsdurchführung nach Kräften zu unterstützen und in ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Leistung-, Dienst- und Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die soft.fact White-Label-Solution ist eine Leistung, die soft.fact dem/ der Kund*in auch auf Rechnung nur mit Anzahlung und in Vorkasse anbietet. Die Zahlungsbedingungen entnimmt ein/e Kund*in dem vorliegenden Angebot und/ oder Rechnung. Die Zahlungsbedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Software-as-a-Service Leistungen bleiben davon unberührt.
2. Ist im Angebot und/ oder der Rechnung kein gesondertes Zahlungsziel festgelegt, sind die Beträge mit Rechnungsstellung sofort fällig und mindestens 60 Tage vor vertraglich vereinbarten Leistungstermin auf das im Angebot angegebene Bankkonto zu begleichen. Entscheidend ist der Zahlungseingang bei soft.fact
3. Zahlungszyklus: Das Zahlungsziel von 60 Tagen gilt insbesondere bei vertraglicher Verlängerung einer soft.fact White-Label-Solution
4. Erinnerungen und Mahnungen: Sollte die Zahlung der soft.fact White-Label-Solution nicht 45 Tage vor Leistungsbeginn bei soft.fact eingegangen sein, wird soft.fact ein/e Kund*in per E-Mail über einen Zahlungsverzug informieren. Kommt ein/e Kund*in einer ersten Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach, erhält ein/e Kund*in nach 21 Tagen Zahlungsverzug eine erstmalige Mahnung mit einem Aufschlag von 2.5% des aktuellen Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank. Nach 35 Tagen Zahlungsverzug die letzte und zweite Mahnung mit einem Aufschlag von 5% des aktuellen Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank.
§ 7 KÜNDIGUNG UND WECHSEL DES LEISTUNGSPAKETS
1. Kündigung White-Label-Solution: Der zwölfmonatige Abrechnungszeitraum der soft.fact White-Label-Solution kann von der/dem Kund*in jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 120 Tagen vor Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Wird die soft.fact White-Label-Solution nicht gekündigt, so verlängert sich diese automatisch um weitere zwölf Monate. Kündigt ein/e Kund*in innerhalb der letzten 120 Tage eines Abrechnungszeitraums, verlängert sich der Abrechnungszeitraum zum Ende des Abrechnungszeitraums um weitere zwölf Monate und endet nach diesen. Die soft.fact White-Label-Solution kann nicht pausiert werden.
2. Die in der soft.fact White-Label-Solution für User(i)/ Organisationen (ii) erworbenen Memberships Enden je nach Abrechnungszeitraum der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Memberships § 7, aber mit Ende des gekündigten Abrechnungszeitraums der White-Label-Solution.
3. Die User (i)/ Organisation (ii) des/ der Kund*in haben nach Ende eines Abrechnungszeitraums einer gekündigten soft.fact White-Label-Solution keinen Zugang mehr zu Analysen, Auswertungen, Maßnahmen und Inhalten der jeweiligen soft.fact White-Label-Solution. soft.fact archiviert die Analysen, Auswertungen, Maßnahmen und Inhalte der jeweiligen soft.fact White-Label-Solution.
§ 8 GEWÄHRLEISTUNG UND ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
1. soft.fact führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse einer/s Kund*in bezogen durch.
2. Ein/e Kund*in erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen (Webseite, Software, Algorithmus, White-Label-Solution, Support) technisch nicht zu realisieren ist. soft.fact ist jedoch bemüht, alle Leistungen möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich soft.facts stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Dienstes auf der Website führen. Sofern bestimmte Leistungen von dem/ der Kund*in selbst beziehungsweise. auf Wunsch nicht von soft.fact gehostet werden, übernimmt soft.fact keine Garantie für die Verfügbarkeit.
3. Die soft.fact White-Label-Solution ist für den/ die Kund*in über die vertraglich festgelegte URL wie beispielsweise wunschkundin.softfact.works und die darin enthaltene Software-as-a-Service Plattform wunschkundin.softfacts.work abrufbar und nutzbar.
§ 9 HAFTUNG soft.fact
1. soft.fact haftet dem/ der Kund*in, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund für die von ihr (soft.fact) bzw. ihren Mitarbeitenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf den Halbjahres-Wert der White-Label-Solution der/ des Kund*in, maximal 100.000,– EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadenrisikos ist soft.fact verpflichtet, der/ der Kund*in eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei soft.fact ihre Vergütung entsprechend anpassen kann.
§ 10 ANNAHMEVERZUG, UNTERLASSENE MITWIRKUNG
Kommt ein/e Kund*in mit der Annahme der Leistung oder Dienste in Verzug oder unterlässt er/sie eine ihm/ ihr obliegende Mitwirkung trotz Erinnerung, Mahnung und Fristsetzung, so ist soft.fact zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat soft.fact Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen. soft.fact hat das Recht, den entstandenen Schaden bzw. den Mehraufwand mit Nachweispflicht in Rechnung zu stellen.
§ 11 SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS: URHEBERRECHT
1. Ein/ e Kund*in steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags gefertigten Messinstrumente, Berechnungen, Analysen, Auswertungen, Maßnahmen, Inhalte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen und Aufstellungen nur für eigene Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Leistungen für mit den Usern verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2. Soweit Messinstrumente, Berechnungen, Analysen, Maßnahmen und Auswertungsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt soft.fact Urheber. Ein/e Kund*in erhält in diesen Fällen nur das durch Absatz 1 Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Memberships und der White-Label-Solution eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich auf den Zugang der White-Label-Solution beschränkte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen und Inhalten.
§ 12 TREUEPFLICHT UND HAFTUNG DER/S KUND*IN
1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
2. Die Parteien sind verpflichtet, datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland Rechnung zu tragen.
3. Ein/e Kund*in haftet für alle Schäden, die soft.fact und ihren Mitarbeitenden oder Kund*innen oder sonstigen Vertragspartner*innen durch ihn, ihre oder seine, ihre Mitarbeitenden und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm/ ihr oder in seinem/ ihrem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.
4. Ein/e Kund*in haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von soft.fact und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von soft.fact entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den User, die Organisation selbst oder dessen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.
§ 13 HÖHERE GEWALT
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei die Erfüllung ihrer Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Dies gilt auch für den Einsatz von Dritten im Auftrag von soft.fact. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 14 WERBUNG
Wenn ein/e Kund*in die Leistung von soft.fact nutzt oder beauftragt, erklärt der/ die Kund*in sich damit einverstanden, dass soft.fact die Tatsache der Nutzung oder das Kundenverhältnis zu Vermarktungszwecken offenlegen darf. Solange die vorliegenden AGB gültig sind, gewährt ein/e Kund*in soft.fact, das Recht, in Vertriebs- und Marketingmaßnahmen und in damit verbundenen Materialien und Datenträgern und in allen Versionen der Website von soft.fact auf den Namen der/ des Kund*in sowie deren Logo zu verweisen, bis die Nutzung der Leistung von soft.fact eingestellt und auch der Nutzung von Logo und Name widersprochen wird.
§ 15 ZURÜCKBEHALTUNGS-, AUFBEWAHRUNGSRECHTE
1. Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat soft.fact an den ihr überlassenen Informationen/ Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn durch die Zurückbehaltung des Users ein unverhältnismäßig hoher, bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zu rechtfertigender Schaden zugefügt würde.
2. Nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat soft.fact alle Unterlagen herauszugeben, ein/e Kund*in oder ein*e Dritte*r ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern ein/ e Kund*in diese erhalten hat.
3. Die Pflicht von soft.fact zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre bei gemäß Abs. 1 zurückbehaltenen Informationen, Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 16 SONSTIGES
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen einer/s Kund*in.
2. Rechte aus Vertragsverhältnissen mit soft.fact dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens soft.fact abgetreten werden.
3. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und der Angebote von soft.fact bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
4. Ergänzend gilt ebenfalls das deutsche Urheber- und Datenschutzrecht.
5. Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Angebote, der Leistungen soft.facts ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung von Beginn ihrer Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Soweit die Unwirksamkeit einer Regelung auf einem Maß, einer Leistung oder Zeit beruht, gilt das rechtlich zulässige Maß als vereinbart. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
6. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von soft.fact, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.
Stand: August 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen und Buchungen bei der soft.fact GmbH
§1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen und Buchungen von Waren, Seminaren, Workshops und Coachings der soft.fact GmbH ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der soft.fact GmbH.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von soft.fact gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzenden Bedingungen von User (i)/ Organisationen (ii)/ Vertragspartner*in (nachfolgend nur noch „Kund*in“), erkennt soft.fact nicht an.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND/LEISTUNGSUMFANG
Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der unten definierten Leistungszyklen gewähren wir Kund*innen ein begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht auf unsere Waren, Leistungen und Dienste und die ggf. notwendige Anpassung (zusammen als "Leistung und Dienste" bezeichnet. Die Waren, Leistung und Dienste dürfen nur für interne geschäftliche Zwecke verwendet werden, sofern dies nicht vertraglich gesondert vereinbart wurde.
1. Der/ Die Kund*in kann Coachings und Workshops von Einzelpersonen oder Gruppen in der soft.fact Plattform über den Bereich Memberships, per E-Mail an [email protected] oder per Telefon anfragen.
2. Die angefragten Coachings und Workshops können in Präsenz, auch vor Ort, oder digital, auch remote, stattfinden.
3 Alle in mündlicher oder schriftlicher Form getätigten Anfragen einer/s Kund*in stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. soft.fact erstellt daraufhin eine Bestell-/ Buchungsbestätigung, die wir dem Kunden per E-Mail zuschicken. Die Bestell-/Buchungsbestätigung stellt die Annahme des Angebots dar.
4. Bei Buchung von Coaching und Workshops erhält der/ die Kund*in eine Buchungsbestätigung, sofern die Leistung erbracht werden kann. Bei der Bestellung von Produkten ergibt sich aus der Bestellbestätigung der Inhalt des Vertrages und der ungefähre Liefertermin, sofern nach der Eigenschaft der gekauften Ware eine Lieferung erforderlich ist.
5 Bei Präsenz Workshops und Coachings stellt die/ der Kund*in, sofern nicht anders im Angebot vereinbart, die Räumlichkeiten für Workshop und Coaching. Diese haben den schriftlich vereinbarten Anforderungen seitens soft.fact zu entsprechen.
5.1 Ggf. erforderliche An- und Abreisen zu Workshops und Coachings sind von/ vom Kund*in auf eigene Kosten zu organisieren.
5.2 Reiseaufwand für Mitarbeitende von soft.fact oder eingesetzten Dritten, auch Fahrtkosten, werden mit mindestens € 0,85 pro Km, öffentliche Verkehrsmittel (Flug: Economy Class Flex, Bahn: 2. Klasse Flex) direkt in Rechnung gestellt - wie auch weitere Auslagen, wie beispielsweise. Übernachtungen oder wenn angeboten Räumlichkeiten für Workshops und Coachings. Die genauen Regelungen sind dem Vertragswerk des Auftrages zu entnehmen.
6. Bei remote Workshops und Coachings legt soft.fact die zu verwendeten Tools, wie beispielsweise MS Teams/ Google Meet oder Miro oder ähnliche fest.
6.1 Die/ Der Kund*in trägt Sorge dafür, dass alle Teilnehmer*in sich Zugang zu den festgelegten Tools verschaffen.
6.2 soft.fact informiert den/ die Kund*in nach Begleichung der offenen Beträge und mindestens einen Tag vor Leistungstermin über die festgelegten Tools und zur weiteren Teilnahme an technischen Anforderungen per E-Mail.
7. Die Verpflegung von Kund*in bzw. Teilnehmern*in trägt die/ der Kund*in selbst und ist nicht im Angebot, sofern nicht anders vertraglich ausdrücklich festgelegt, enthalten.
8. Der volle, finale Leistungsumfang ist dem vorliegenden Angebot zu entnehmen.
§ 3 LEISTUNGSÄNDERUNGEN
1. soft.fact ist berechtigt, diese AGB einschließlich aller Leistungen Preise, Dienste und Anlagen jederzeit zu ändern. Alle Erneuerungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Erneuerung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verkündung aller Erneuerungen erfolgt per E-Mail. Ein/e Kund*in, kann die aktuelle Version der AGB unter https://softfact.works/agb abrufen.
§ 4 SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ
1. soft.fact verpflichtet sich von den/ der Kund*in mitgeteilte Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen vertraulich zu behandeln. Allgemeine Angaben eines/ einer Kund*in werden von soft.fact zu internen statistischen Zwecken ausgewertet, um den Vertragszweck zu erfüllen und die Software zu verbessern. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung (https://softfact.works/datenschutz). Von soft.fact mitgeteilte Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern nicht gesetzlich oder vertraglich etwas Abweichendes bestimmt ist, sind diese spätestens zwölf Monate nach Erhalt von dem User oder der Organisation zu vernichten sowie von sämtlichen Datenträgern zu löschen.
§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER/ DES KUND*IN
1. Ein/e Kund*in, ist verpflichtet, soft.fact und von soft.fact eingesetzte Dritte oder Mitarbeitende und Andere bei der Leistungsdurchführung nach Kräften zu unterstützen und in ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Leistung-, Dienst- und Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Bestellungen, Workshops und Coachings sind Leistungen und Dienste, die soft.fact auch auf Rechnung mit Anzahlung oder Vorkasse anbietet. Die Zahlungsbedingungen entnimmt ein User (i) oder eine Organisation (ii) dem vorliegenden Angebot und/ oder Rechnung.
2. Ist im Angebot und/ oder der Rechnung kein gesondertes Zahlungsziel festgelegt, sind die Beträge mit Rechnungsstellung sofort fällig und mindestens 30 Tage vor vertraglich vereinbarten Leistungsdatum bei soft.fact auf das im Angebot angegebene Bankkonto zu begleichen. Entscheidend ist der Zahlungseingang bei soft.fact
3. Der Reiseaufwand für soft.fact oder von soft.fact eingesetzten Dritten wird dem/ der Kund*in nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.
4. Rückerstattungen von Reiseaufwand sind ausgeschlossen.
§ 7 KÜNDIGUNG UND WECHSEL DES LEISTUNGSPAKETS
1. Workshops und Coachings vor Ort können bis zu 15 Werktage seitens Kund*in kostenlos abgesagt werden. Sagt ein*e Kund*in einen Workshop oder ein Coaching innerhalb der 14 Werktage vor dem terminierten Workshop oder Coaching ab, stellt soft.fact den Workshop, das Coaching in voller Höhe in Rechnung. Aufwendungen für Reisen und Übernachtungen werden stets in Rechnung gestellt.
2. Workshops und Coachings remote können bis zu 10 Werktage seitens Kun*in kostenlos abgesagt werden. Sagt ein*e Kund*in einen Workshop oder Coaching innerhalb der 10 Werktage vor dem terminierten Workshop oder Coaching ab, stellt soft.fact den Workshop oder das Coaching in voller Höhe in Rechnung.
3. soft.fact ist berechtigt, Workshops und Coachings in Präsenz als remote Workshop oder remote Coaching durchzuführen, wenn die Durchführung von Präsenz durch behördliche Anordnungen eingeschränkt oder untersagt wird oder durch höhere Gewalt unmöglich wird. In diesem Fall hat die/der Kund*in aus-schließlich die Wahl zwischen der Umbuchung des Präsenz-Termins auf einen späteren Termin oder der Teilnahme an dem remote Workshop/ Coaching, welches den Workshop und Coaching in Präsenz ersetzt.
4. Das Recht, das den Workshop oder das Coaching kostenfrei zu stornieren, hat die/ der Kund*in nicht. Über die Umstellung vom Präsenz auf remote wird die/ der Kund*in vor dem gebuchten Termin in Kenntnis gesetzt. Die Entscheidung zur Teilnahme an remote gilt als getroffen, wenn die/ der Kund*in nicht 48 Stunden vor Beginn des remote Termins bei soft.fact per E-Mail an [email protected] oder bei direkt eingesetzten Dritten per E-Mail die Umbuchung beantragt.
5. soft.fact behält sich das Recht bei Nichtleistung von Kund*in nach einmaliger Aufforderung zur Leistungserbringung per E-Mail oder mündlich bis zwei Werktage vor Terminierung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Ebenfalls bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht von Zugangsvoraussetzungen zum Zeitpunkt oder während der Leistungserbringung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 8 GEWÄHRLEISTUNG UND ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
1. soft.fact führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse einer/s Kund*in bezogen durch.
2. Ein/e Kund*in erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen (Webseite, Software, Algorithmus, White-Label-Solution, Support, Workshops und Coaching) technisch nicht zu realisieren ist. soft.fact ist jedoch bemüht, alle Leistungen möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich soft.facts stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Dienstes auf der Website führen. Sofern bestimmte Leistungen von dem/ der Kund*in selbst beziehungsweise. auf Wunsch nicht von soft.fact gehostet werden, übernimmt soft.fact keine Garantie für die Verfügbarkeit.
3. Die/ der Kund*in trägt Sorge dafür, dass die an Workshop und Coachings Teilnehmenden, die von soft.fact festgelegten Zugangsvoraussetzungen, wie beispielsweise festgelegte Tool Zugänge, dafür benötigte Hardware oder auch Räumlichkeiten, zugänglich sind und zur Verfügung stehen.
§ 9 HAFTUNG soft.fact
1. soft.fact haftet dem/ der Kund*in, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund für die von ihr (soft.fact) bzw. ihren Mitarbeitenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf den Angebotswert der/ des Kund*in, maximal 25.000,– EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadenrisikos ist soft.fact verpflichtet, der/ der Kund*in eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei soft.fact ihre Vergütung entsprechend anpassen kann.
§ 10 ANNAHMEVERZUG, UNTERLASSENE MITWIRKUNG
Kommt ein/e Kund*in mit der Annahme der Leistung oder Dienste in Verzug oder unterlässt er/sie eine ihm/ ihr obliegende Mitwirkung trotz Erinnerung, Mahnung und Fristsetzung, so ist soft.fact zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat soft.fact Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen. soft.fact hat das Recht, den entstandenen Schaden bzw. den Mehraufwand mit Nachweispflicht in Rechnung zu stellen.
§ 11 SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS: URHEBERRECHT
1. Ein/ e Kund*in steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags gefertigten Messinstrumente, Berechnungen, Analysen, Auswertungen, Maßnahmen, Inhalte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen und Aufstellungen nur für eigene Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Leistungen für mit den Usern verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2. Soweit Messinstrumente, Berechnungen, Analysen, Maßnahmen und Auswertungsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt soft.fact Urheber. Ein/e Kund*in erhält in diesen Fällen nur das durch Absatz 1 Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Memberships und der White-Label-Solution eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich auf den Zugang der White-Label-Solution beschränkte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen und Inhalten.
§ 12 TREUEPFLICHT UND HAFTUNG DER/S KUND*IN
1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
2. Die Parteien sind verpflichtet, datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland Rechnung zu tragen.
3. Ein/e Kund*in haftet für alle Schäden, die soft.fact und ihren Mitarbeitenden oder Kund*innen oder sonstigen Vertragspartner*innen durch ihn, ihre oder seine, ihre Mitarbeitenden und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm/ ihr oder in seinem/ ihrem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.
4. Ein/e Kund*in haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von soft.fact und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von soft.fact entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den User, die Organisation selbst oder dessen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.
§ 13 HÖHERE GEWALT
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei die Erfüllung ihrer Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Dies gilt auch für den Einsatz von Dritten im Auftrag von soft.fact. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 14 WERBUNG
Wenn ein/e Kund*in die Leistung von soft.fact nutzt oder beauftragt, erklärt der/ die Kund*in sich damit einverstanden, dass soft.fact die Tatsache der Nutzung oder das Kundenverhältnis zu Vermarktungszwecken offenlegen darf. Solange die vorliegenden AGB gültig sind, gewährt ein/e Kund*in soft.fact, das Recht, in Vertriebs- und Marketingmaßnahmen und in damit verbundenen Materialien und Datenträgern und in allen Versionen der Website von soft.fact auf den Namen der/ des Kund*in sowie deren Logo zu verweisen, bis die Nutzung der Leistung von soft.fact eingestellt und auch der Nutzung von Logo und Name widersprochen wird.
§ 15 ZURÜCKBEHALTUNGS-, AUFBEWAHRUNGSRECHTE
1. Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat soft.fact an den ihr überlassenen Informationen/ Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn durch die Zurückbehaltung des Users ein unverhältnismäßig hoher, bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zu rechtfertigender Schaden zugefügt würde.
2. Nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat soft.fact alle Unterlagen herauszugeben, ein/e Kund*in oder ein*e Dritte*r ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern ein/ e Kund*in diese erhalten hat.
3. Die Pflicht von soft.fact zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre bei gemäß Abs. 1 zurückbehaltenen Informationen, Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 16 SONSTIGES
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen einer/s Kund*in.
2. Rechte aus Vertragsverhältnissen mit soft.fact dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens soft.fact abgetreten werden.
3. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und der Angebote von soft.fact bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
4. Ergänzend gilt ebenfalls das deutsche Urheber- und Datenschutzrecht.
5. Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Angebote, der Leistungen soft.facts ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung von Beginn ihrer Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Soweit die Unwirksamkeit einer Regelung auf einem Maß, einer Leistung oder Zeit beruht, gilt das rechtlich zulässige Maß als vereinbart. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
6. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von soft.fact, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.
Stand: August 2023