AGB
Allgemeine Geschäftsbedinungen
§ 1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle bestehenden und zukünftigen Leistungen von soft.fact. Spätestens im Falle der Inanspruchnahme der Leistungen erklärt der User sich mit den AGB einverstanden.
2. soft.fact bietet eine Software-as-a-Service-Plattform für Team-Design durch ausführliche Team-Analysen, Matchings der passenden Teams und die qualifizierten Zuordnung von Kandidaten oder freiberuflichen Experten mit passenden Teams.
3. Ein User hat aus diesen Geschäftsbedingungen heraus keinen Anspruch auf Vermittlungen durch soft.fact. Es entsteht ebenfalls keine Verpflichtung der User, Team-Designs (Team-Reflexionen, Team-Zusammenstellungen, Team-Erweiterungen) oder anderweitige Vermittlungsleistungen von soft.fact in Anspruch zu nehmen. soft.fact ist berechtigt im Rahmen der gewählten Lizenz oder Buchung, auf alle von dem User bei soft.fact ausgeschriebenen Projekte, Vakanzen oder Gesuche, Experten (interner Mitarbeiter, Freelancer oder Kandidaten) oder Unternehmen vorzustellen.
4. Der User ist verpflichtet, zur Vertragsdurchführung ein Online-Profil mit den relevanten Informationen im Unternehmensportal von soft.fact anzulegen und ggf. allen Team- Mitglieder der relevanten Projektteams Profilzugänge zu senden. Die beteiligten Team-Mitglieder der Projektteams können für sich selbst detaillierte Profile anlegen, um die Datenbasis für die Analysen zu liefern.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND/LEISTUNGSUMFANG
1. Der User kann bei soft.fact Einzelleistungen oder Lizenzen zur Nutzung der Software erwerben. Einzelheiten der jeweiligen Lizenzen werden in gesonderten Lizenzverträgen zwischen den Usern und soft.fact geregelt.
2. Eine Lizenz gilt pro Person. Diese Konditionen können dem aktuellen Preismodell entnommen werden, welches dem User in digitaler Form zur Verfügung gestellt wird. Das Preismodell kann eingesehen werden unter de.softfact.works/pricing. Zusätzlich durchgeführte Beratungsleistungen, die über die Lizenz hinausgehen, werden nachträglich in Rechnung gestellt. Diese wird jeweils zum ersten des Monats für den folgenden Monat fällig. Die Preise der Leistungen bestimmen sich nach dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses. soft.fact ist berechtigt die Preislisten jederzeit zu ändern. §3 gilt entsprechend.
3. Team-Reflexion: Bei der Team-Reflexion werden die Team-Profile anhand der optimalen Teamzusammenstellung von Hardfacts (Fähigkeiten), Softfacts (Typenpsychologie, Soft- und Human-Skills), Arbeitsweise, Rollenverteilung und Werten analysiert und die Ausprägung im Team aufgezeigt. Handlungsempfehlungen ergänzen die Team-Reflexion.
Team-Zusammenstellung: soft.fact stellt den Usern einen Fragebogen zur Projektdefinition zur Verfügung und verifiziert anschließend bei Bedarf die Ergebnisse. Verifizierungen können über Experten, die Masse der Community und langfristig auch durch Software erfolgen. Anschließend ermittelt soft.fact auf Basis der entsprechenden Kriterien, Anforderungen, Skills und Persönlichkeitsmerkmale die passenden Projektteilnehmer für das jeweilige Projekt. Die Datenbasis sind Mitarbeiter, Kandidaten und / oder Freelancer von den Usern, die ein Profil bei soft.fact angelegt haben und sich mit dem User verbunden haben. Zusätzlich kann der User den Freelancer- Pool oder den Kandidaten-Pool von soft.fact mit zubuchen. Ergebnis des Matchings ist ein oder mehrere Team-Kombinationen für das jeweilige Projekt. Bei Auswahl durch den User erhalten die passenden Mitarbeiter / Freelancer / Kandidaten das Projekt- Briefing und werden von soft.fact direkt angefragt, sodass sie entscheiden können, ob sie Interesse an dem Projekt/Job haben. Die Auswahl und der Vertragsschluss obliegen allein den Usern.
Team-Erweiterung: soft.fact stellt den Usern einen Fragebogen zur Projektdefinition zur Verfügung und verifiziert anschließend bei Bedarf die Ergebnisse. Verifizierungen können über Experten, die Masse der Community und langfristig auch durch Software erfolgen. Anschließend ermittelt soft.fact auf Basis der entsprechenden Kriterien, Anforderungen, Skills und Persönlichkeitsmerkmale die passenden Projektteilnehmer, die das bestehende Team für das definierte Projekt optimal ergänzen. Datenbasis sind Mitarbeiter, Kandidaten und / oder Freelancer der User, die ein Profil bei soft.fact angelegt haben und sich mit dem User verbunden haben. Zusätzlich kann der User den Freelancer-Pool oder den Kandidaten-Pool von soft.fact mit zubuchen. Ergebnis des Matchings sind ein oder mehrere Empfehlungen für die optimale Ergänzung des vorhandenen Teams. Bei Auswahl durch den User erhalten die passenden Mitarbeiter / Freelancer / Kandidaten das Projekt-Briefing und werden von soft.fact direkt angefragt, sodass sie entscheiden können, ob sie Interesse an dem Projekt/Job haben. Die Auswahl und der Vertragsschluss obliegen allein den Usern.
4. Pool Mitgliedschaft: Die Poolmitgliedschaft beinhaltet einen Online-Eintrag des Users im Portal von soft.fact. Welche Angaben der User dabei macht, obliegt ihm. Ein Matching mit Projekten von Userunternehmen ist jedoch erst möglich, wenn der persönliche Fragebogen, sowie der Beruf, die Bereiche und Tätigkeiten ausgefüllt sind. Die gemachten Angaben sind stets aktuell zu halten und regelmäßig (mindestens alle drei Monate) zu prüfen.
5. soft.fact behält sich das Recht vor, die Leistung jederzeit einzustellen, sollten Zahlungen nicht fristgerecht eingehen. Gegenstand des Auftrages ist ausschließlich die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen von soft.fact sind erbracht, wenn Untersuchungen und Analysen durchgeführt sowie die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen für den User, zur weiteren Verwendung, erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
6. Die User können im Rahmen von Einzelprojektaufträgen eigenständige Verträge mit Freelancern schließen. Die Freelancer erbringen ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbstständiger Unternehmer. Sie allein tragen die Verantwortung für die fristgerechte und ordnungsgemäße Ausführung des Projektauftrages.
7. Zu den üblichen von soft.fact vermittelten Aufträgen gehören beispielsweise die Entwicklung von Software, Corporate Designs, Websites oder anderen Projektarbeiten. Verträge mit freiberuflichen Experten werden ausschließlich direkt zwischen User und Experte geschlossen. Ebenso wird die erbrachte Projektleistung direkt zwischen diesen beiden Vertragspartnern abgerechnet. soft.fact stellt den freiberuflichen Experten ein Online-Portal zur Verfügung. soft.fact fungiert nicht als Provider von Interimsleistungen.
8. soft.fact vermittelt der Auftraggeberin bei Bedarf Kandidaten. Für diese Festanstellungen werden eigenständige Verträge mit Kandidaten geschlossen. soft.fact fungiert nicht als Provider dieser Leistungen und haftet auch nicht für hieraus entstehende Vertragsverhältnisse. Im Übrigen gilt §9 dieser AGB.
§ 3 LEISTUNGSÄNDERUNGEN
1. soft.fact ist berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen, Preislisten und Abrufe jederzeit zu ändern. Widerspricht der User diesen Änderungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Änderungen, werden diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der User, kann soft.fact innerhalb von 2 Wochen den bestehenden Vertrag kündigen. Kündigt soft.fact den Vertrag nicht, besteht dieser zu den alten Bedingungen fort. Die Verkündung erfolgt per E-Mail an alle User.
2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags zwischen User und soft.fact oder der wesentlichen Auswertungsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten in Textform bestätigt werden.
3. soft.fact ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen der User auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Anderenfalls teilt soft.fact binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der User nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
§ 4 SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ
soft.fact verpflichtet sich, von den Usern mitgeteilte Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen erteilter Suchaufträge und interner Auswertungen zu verwenden. Allgemeine Angaben der User werden von soft.fact zu internen statistischen Zwecken ausgewertet, um den Vertragszweck zu erfüllen und die Software zu verbessern. Die Verarbeitung erfolgt gem. der Datenschutzerklärung (//de.softfact.works/datenschutz/). Der User ist verpflichtet, die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihr vorgestellten Kandidaten vertraulich zu behandeln. Um den Persönlichkeitsschutz der Kandidaten zu gewährleisten, dürfen Referenzauskünfte nur nach ausdrücklicher Genehmigung oder Rücksprache mit soft.fact erfolgen. Von soft.fact mitgeteilte Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern nicht gesetzlich etwas Abweichendes bestimmt ist, sind diese spätestens zwölf Monate nach Erhalt von den Usern zu vernichten sowie von sämtlichen Datenträgern zu löschen.
soft.fact ist verpflichtet, auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung über alle geschäfts- oder User-bezogenen Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Users darf soft.fact sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogene Berichte oder Empfehlungen. soft.fact ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER USER
1. Der User ist verpflichtet, soft.fact und die Freelancer, Kandidaten oder Mitarbeiter bei der Projektdurchführung nach Kräften zu unterstützen und in ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
2. Hierzu gehört insb., dem eingesetzten Experten und soft.fact für die Dauer des Projektes einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen und vorzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Wechsel/ Austausch von Personen in berechneten Projektteams/ Gruppenkonstellationen die Passgenauigkeit des Matchings beeinflussen oder entfallen lassen kann.
3. Insbesondere hat er die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Dienstleistungen von soft.fact sachgerecht zu nutzen.
4. Zugriffsmöglichkeiten zu den angebotenen Dienstleistungen müssen der Sorgfaltspflicht entsprechend benutzt werden. Insbesondere hat der User dabei auch Missbrauch durch interne oder Dritte und behördliche Auflagen zu beachten. Eine Nutzung durch Dritte ist nur gestattet, soweit dies individualvertraglich festgelegt wurde.
5. Mängel sind soft.fact umgehend anzuzeigen, um eine rasche Feststellung und Beseitigung seitens soft.fact zu ermöglichen.
6. Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des §5 berechtigen soft.fact zur sofortigen, fristlosen Kündigung.
§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
2. Besteht ein vollständiger oder teilweiser Zahlungsverzug von mindestens 2 Abrechnungszeiträume ist soft.fact berechtigt, Anschlüsse zu sperren, die Daten aus Online-Angeboten zu entfernen und sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Ebenfalls besteht in diesem Falle ein Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 7 GEWÄHRLEISTUNG
1. soft.fact führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse der User bezogen durch.
2. Von Dritten bzw. von User gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. soft.fact leistet insbesondere keine Gewähr für von User gemachte oder überprüfte Angaben. Die aus Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
3. soft.fact leistet Gewähr für den Einsatz gehörig ausgebildeter und mit den nötigen Fachkenntnissen versehener Mitarbeiter sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsausführung.
4. Der User erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen (Webseite, Software, Algorithmus) technisch nicht zu realisieren ist. soft.fact ist jedoch bemüht, alle Leistungen möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich soft.facts stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Dienstes auf der Website führen. Sofern bestimmte Leistungen von Usern selbst bzw. auf Wunsch der User, nicht mehr von Matchmanao gehostet werden, übernimmt soft.fact keine Garantie für die Verfügbarkeit.
§ 8 HAFTUNG MATCHMANAO
1. soft.fact haftet den Usern, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr (soft.fact) bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadenfall ist sie auf den Wert der Jahreslizenz, maximal 50.000,– EUR begrenzt. Als einzelner Schadenfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadenrisikos ist soft.fact verpflichtet, den Usern eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei soft.fact ihre Vergütung entsprechend anpassen kann.
2. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. soft.fact haftet nicht für Schäden, die sich aus späteren Vertragsbeziehungen der User untereinander ergeben.
4. Der User versichert, dass er Inhaber aller Rechte und der von ihm eingebrachten Daten ist. Weiterhin versichert er, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, welche notwendig für Vertragsschluss oder Erbringung der Dienstleistung seitens soft.fact sind. Sofern User, interne Bewerber, Mitarbeiter, Freelancer oder andere Dritte mit in den Pool einbringen, verpflichtet sich der User Sorge dafür zu tragen, dass auch diese mitgebrachten Teilnehmer alle notwendigen Einwilligungen abgegeben haben.
5. Die User haften für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche, welche aus der rechtswidrigen Inanspruchnahme der Dienstleistungen von soft.fact entstehen.
6. Eine eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Körperschäden bleibt unberührt. Vertragliche Schadenersatzansprüche der User gegen soft.fact verjähren in zwei Jahren ab Entstehung.
§ 9 SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
1. Der User steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für eigene Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit den Usern verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2. Soweit Auswertungsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt soft.fact Urheber. Der User erhält in diesen Fällen nur das durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Auswertungsergebnissen.
§ 10 ANNAHMEVERZUG, UNTERLASSENE MITWIRKUNG
Kommt der User mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist soft.fact zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat soft.fact Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.
§ 11 TREUEPFLICHT UND HAFTUNG DER USER
1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
2. Die Parteien sind verpflichtet datenschutzrechtlichen Grundsätzen Rechnung zu tragen.
3. Der User haftet für alle Schäden, die soft.fact und ihren Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände, entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.
4. Der User haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von soft.fact und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtwidrigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von soft.fact entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den User selbst oder dessen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.
§ 12 HÖHERE GEWALT
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 13 KÜNDIGUNG
1. Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen mit einer Frist von 15 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Kündigung hat der User den Schaden zu ersetzen, der durch getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen entstanden ist.
2. Zum Zeitpunkt der Kündigung in Ausführung befindliche Lizenzen oder Einzelaufträge werden nach den Bestimmungen dieser Vereinbarungen zu Ende geführt, sofern nicht in einem Vertrag abweichendes vereinbart wird.
§ 14 ZURÜCKBEHALTUNGS-, AUFBEWAHRUNGSRECHTE
1. Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat soft.fact an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn durch die Zurückbehaltung des Users ein unverhältnismäßig hoher, bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zu rechtfertigender Schaden zugefügt würde.
2. Nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat soft.fact alle Unterlagen herauszugeben, der User oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der User die Originale erhalten hat.
3. Die Pflicht von soft.fact zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gemäß Abs. 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 15 SONSTIGES
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen der User.
2. Rechte aus Vertragsverhältnissen mit soft.fact dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens soft.fact abgetreten werden.
3. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und der Angebote von soft.fact bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
4. Ergänzend gilt ebenfalls das deutsche Urheber- und Datenschutzrecht.
5. Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Angebote soft.facts ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung von Beginn ihrer Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Soweit die Unwirksamkeit einer Regelung auf einem Maß, einer Leistung oder Zeit beruht, gilt das rechtlich zulässige Maß als vereinbart. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
6. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von soft.fact, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.
Aktuelle Version: 18.03.2020